Am Donnerstag den 15.12.2023 führen wir die letzte Fortbildung für Ausbildungsfahrlehrer im Jahr 2023 durch. Es sind noch Plätze verfügbar. Wir freuen uns auf euch! Das Team der: Die-Insider.de
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Beiträge Christian Gatterer
Fahrlehrerfortbildung nach §53
Last Chance in 2023! 27. bis 29.11.2023 3-Tages Fortbildung nach §53 Unsere letzte im Jahr 2023! Es sind noch Plätze frei!
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Am 03.04.2023 startet unser nächster Grundkurs!
Am 03.04.2023 findet der nächste Grundkurs für die Klasse B/BE statt. Es sind noch Plätze frei! Wir freuen uns auf euch, das Team der Insider
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Am 06.03.2023 startet unser nächster A-Kurs!
Ab dem 06.03.2023 ist die Saison für die Motorradfahrer eröffnet! Werde A-Fahrlehrer und erweitere Dein Tätigkeitsfeld um die Zweiradklassen! Bis zum Saisonstart kannst Du dann voll motiviert los legen!
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Am 18.09.2023 startet unser Schwerlastkurs!
Dieser besteht aus dem Grundkurs Schwerlast (4-Wochen), anschließend das Modul C/CE (4-Wochen) und am Ende noch das Modul D/DE für weitere 4-Wochen! Jedes Modul ist einzeln buchbar und wir freuen uns auf eure Teilnahme! Das Team der Insider! Wir machen Profis!
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Die Frage des Geldes: Wer bezahlt die Fahrlehrerausbildung
Fahrlehrerausbildung: Förderung vom Arbeitsamt? Bei der Finanzierung Ihrer Fahrlehrerausbildung haben Sie differente Möglichkeiten: Wenn es Ihnen finanziell möglich ist, dann zahlen Sie die Fahrlehrerausbildung aus eigener Tasche. Die Kosten der Erstausbildung belaufen sich auf ca. 15.000.-€ inklusive aller Nebenkosten (Kurs, Fahrstunden, Prüfungen,…) und können steuerlich als Sonderausgabe geltend gemacht werden. Wenn Sie vor Antreten der Fahrlehrer-/Fahrlehrerin-Ausbildung bereits eine Erstausbildung abgeschlossen haben, können Sie die Ausgabe für die Ausbildung als Werbekosten unbeschränkt geltend machen. Dies ist jedoch nur dann möglich, wenn die Ausgaben im Zusammenhang mit späteren Einnahmen stehen. Das setzt voraus dass Sie den Kurs beenden, die Prüfungen bestehen und
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