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Beiträge Christian Gatterer
1-Tages-Fortbildung für Ausbildungsfahrlehrer
Am Donnerstag den 15.12.2023 führen wir die letzte Fortbildung für Ausbildungsfahrlehrer im Jahr 2023 durch. Es sind noch Plätze verfügbar. Wir freuen uns auf euch! Das Team der: Die-Insider.de
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Fahrlehrerfortbildung nach §53
Last Chance in 2023! 27. bis 29.11.2023 3-Tages Fortbildung nach §53 Unsere letzte im Jahr 2023! Es sind noch Plätze frei!
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Die Frage des Geldes: Wer bezahlt die Fahrlehrerausbildung
Fahrlehrerausbildung: Förderung vom Arbeitsamt? Bei der Finanzierung Ihrer Fahrlehrerausbildung haben Sie differente Möglichkeiten: Wenn es Ihnen finanziell möglich ist, dann zahlen Sie die Fahrlehrerausbildung aus eigener Tasche. Die Kosten der Erstausbildung belaufen sich auf ca. 15.000.-€ inklusive aller Nebenkosten (Kurs, Fahrstunden, Prüfungen,…) und können steuerlich als Sonderausgabe geltend gemacht werden. Wenn Sie vor Antreten der Fahrlehrer-/Fahrlehrerin-Ausbildung bereits eine Erstausbildung abgeschlossen haben, können Sie die Ausgabe für die Ausbildung als Werbekosten unbeschränkt geltend machen. Dies ist jedoch nur dann möglich, wenn die Ausgaben im Zusammenhang mit späteren Einnahmen stehen. Das setzt voraus dass Sie den Kurs beenden, die Prüfungen bestehen und
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