Die Frage des Geldes: Wer bezahlt die Fahrlehrerausbildung

Fahrlehrerausbildung:  Förderung vom Arbeitsamt?

Bei der Finanzierung Ihrer Fahrlehrerausbildung haben Sie differente Möglichkeiten:

  1. Wenn es Ihnen finanziell möglich ist, dann zahlen Sie die Fahrlehrerausbildung aus eigener Tasche. Die Kosten der Erstausbildung belaufen sich auf ca. 15.000.-€ inklusive aller Nebenkosten (Kurs, Fahrstunden, Prüfungen,…) und können steuerlich als Sonderausgabe geltend gemacht werden. Wenn Sie vor Antreten der Fahrlehrer-/Fahrlehrerin-Ausbildung bereits eine Erstausbildung abgeschlossen haben, können Sie die Ausgabe für die Ausbildung als Werbekosten unbeschränkt geltend machen. Dies ist jedoch nur dann möglich, wenn die Ausgaben im Zusammenhang mit späteren Einnahmen stehen.
    Das setzt voraus dass Sie den Kurs beenden, die Prüfungen bestehen und dann eben auch in Ihrem Traumjob Fahrlehrer arbeiten!
  2. Verfügen Sie bereits über eine Erstausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder einen vergleichbaren Abschluss, können Sie die Fahrlehrerausbildung über Meister-BAföG finanzieren. Klicken Sie hier, um weitere Informationen über die Antragstellung und die Voraussetzungen einer Förderung durch Meister-BAföG zu erhalten. Seit 01. August 2020 erhalten Sie 50 Prozent der Förderung als Zuschuss. Für die restliche Fördersumme erhalten Sie ein Angebot der KfW über ein zinsgünstiges Bankdarlehen. Beantragt wird das Meister-Bafög beim lokal zuständigen BAföG-Amt
  3. Eine Finanzierung Ihrer Ausbildung ist auch mit einer Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit / Arbeitsamt / Jobcenter möglich. Dieser so genannte Bildungsgutschein übernimmt die Kosten der Fahrlehrerausbildung. Ihr zuständiger Bildungsberater der jeweiligen Arbeitsagentur kann Ihnen die umfangreichen Voraussetzungen einer Förderung erläutern. Hier können Sie Ihren Bildungsberater ausfindig machen.
  4. Waren Sie früher Zeitsoldat? Dann können Sie die Finanzierung Ihrer Ausbildung vom Berufsförderungsdienst der Bundeswehr (BFD) übernehmen lassen. Hierzu sollten Sie sich an die zuständige Stelle des BFD wenden. Auf dem Portal des BFD finden Sie eine Übersicht der Standorte.
  5. Eine weitere Finanzierungsmöglichkeit ist die Förderung durch die Deutsche Rentenversicherung. Handelt es sich bei Ihrer Fahrlehrerausbildung um eine berufliche Rehabilitation, so kann die Deutschen Rentenversicherung die Kosten der Ausbildung übernehmen.
  6. Sollten Sie durch einen Arbeitsunfall ihren bisherigen Job nicht mehr machen können, kann auch eine Förderung durch die Berufsgenossenschaft in Frage kommen.

Der Bildungsgutschein – was ist das?

Der Bildungsgutschein ist ein Mittel der Bundesagentur für Arbeit (Arbeitsamt, Jobcenter, ARGE), um die berufliche Weiterbildung zu fördern. Wenn Sie einen Bildungsgutschein erhalten haben, können Sie diesen in einem anerkannten und zertifizierten Weiterbildungsinstitut einlösen. Die Maßnahme muss als Weiterbildung zugelassen sein für die Weiterbildungsförderung nach § 85 SGB III. Die Agentur für Arbeit übernimmt dann Kosten für die Teilnahme an der beruflichen Weiterbildung. Auf dem Bildungsgutschein ist das Bildungsziel vermerkt, die erforderliche Weiterbildungsdauer, der regionale Geltungsbereich, die Gültigkeitsdauer usw.

Wer kann einen Bildungsgutschein erhalten?

Vor allem Arbeitslose können einen Bildungsgutschein bekommen. Aber auch Arbeitnehmer, die vor einer Kündigung stehen oder deren Arbeitsvertrag ausläuft. In allen Fällen gilt, dass die Förderung aus beruflichen Gründen notwendig sein muss. Als Antragsteller müssen Sie außerdem entweder eine abgeschlossene Berufsausbildung nachweisen – oder Sie müssen drei Jahre lang eine berufliche Tätigkeit ausgeübt haben.

Was wird gefördert?

Die Arbeitsagentur übernimmt (vollständig oder teilweise, je nach Ausgangslage) die Kosten, die ganz direkt durch die Weiterbildungsmaßnahme entstehen. Dazu gehören die Lehrgangskosten, aber auch Fahrtkosten, evtl. die Kosten für eine Unterbringung, für Verpflegung sowie die Betreuung von Kindern.

Wie bekommt man einen Bildungsgutschein?

Es gibt keinen generellen Anspruch auf einen Bildungsgutschein. Am Wohnort des Antragstellers überprüft die Arbeitsagentur (Arbeitsamt, Jobcenter, ARGE) in einem Beratungsgespräch, ob der Gutschein infrage kommt. Danach wird über die Förderung entschieden. Fällt die Entscheidung positiv aus, werden die Bildungsgutscheine von den Arbeitsagenturen und den Jobcentern an die Arbeitssuchenden herausgegeben.

Wir von den Insidern unterstützen Sie beim Beantragen des Bildungsgutscheins – bis hin zur Bewältigung bei Behördengängen gegen eine Aufwandsentschädigung wenn dies nötig sein sollte.

Wenn Sie einfach zum Arbeitsamt gehen und fragen: „Kann ich den Bildungsgutschein bekommen?“ Dann könnte das schwierig werden. Sie sollten Ihren Antrag – ähnlich wie ein Vorstellungsgespräch – gut vorbereiten. Bei Ihrer Antragstellung und bei der Bewältigung von Behördengängenhelfen wir Ihnen gerne.