Die Frage des Geldes: Wer bezahlt die Fahrlehrerausbildung

Fahrlehrerausbildung:  Förderung vom Arbeitsamt? Bei der Finanzierung Ihrer Fahrlehrerausbildung haben Sie differente Möglichkeiten: Wenn es Ihnen finanziell möglich ist, dann zahlen Sie die Fahrlehrerausbildung aus eigener Tasche. Die Kosten der Erstausbildung belaufen sich auf ca. 15.000.-€ inklusive aller Nebenkosten (Kurs, Fahrstunden, Prüfungen,…) und können steuerlich als Sonderausgabe geltend gemacht werden. Wenn Sie vor Antreten der Fahrlehrer-/Fahrlehrerin-Ausbildung bereits eine Erstausbildung abgeschlossen haben, können Sie die Ausgabe für die Ausbildung als Werbekosten unbeschränkt geltend machen. Dies ist jedoch nur dann möglich, wenn die Ausgaben im Zusammenhang mit späteren Einnahmen stehen. Das setzt voraus dass Sie den Kurs beenden, die Prüfungen bestehen und
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