Wir halten unsere Ausbildungsfahrlehrer immer aktuell!
Unsere nächster Kurs:
HO = Hockenheim AL= Altlußheim
Die 5-Tages-Kurs kostet im Augenblick 800.-€
Werdet zu INSIDERN!
Warum solltet ihr INSIDER werden?
Das Ausbilden von Fahrlehreranwärtern während der Hospitationsphasen in Begleitung der Ausbildung an der Akademie und die Ausbildung von Fahrlehreranwärtern mit Anwärterbefugnis im Lehrpraktikum darf nur von entsprechend qualifizierten Ausbildungsfahrlehrerinnen und Ausbildungsfahrlehrern in Ausbildungsfahrschulen übernommen werden. In unserem 5-tägigen Ausbildungskurs vermitteln wir euch die dazu notwendigen Kenntnisse.
Bei uns steht der Mehrwert für jeden Einzelnen im Vordergrund!
Unsere Themen sind so gewählt, dass natürlich die neuesten Änderungen, Probleme und Aufgaben nach den gesetzlichen Vorgaben besprochen werden, jedoch auch aktive Unterstützung in der „realen Welt“ geboten wird.
Die-Insider machen euch zu INSIDERN!
Wir sorgen dafür, dass ihr Erfolg in der Ausbildung eurer Schützlinge habt und nicht selten macht es auch euch mehr Spaß nach den neuesten Erkenntnissen zu lehren.
Unsere aktuellen Themen findet ihr rechts, dort werden die Inhalte der einzelnen Tage erläutert.
Wir freuen uns auf EUCH!
Euer Team von: Die-Insider.de
Wer in einer Ausbildungsfahrschule Fahrlehreranwärter ausbilden möchte, benötigt eine Ausbildungsfahrlehrerlaubnis.
Die Ausbildungsfahrlehrerlaubnis wird auf Antrag erteilt, wenn man seit mindestens 3 Jahren im Besitz der Fahrlehrerlaubnis Klasse BE ist und innerhalb der letzten 2 Jahre erfolgreich an einem 5-tägigen Einweisungsseminar teilgenommen hat.
Die Ausbildungsfahrlehrerlaubnis wird entsprechend § 16 Absatz 4 FahrlG schriftlich erteilt.
- Wenn Sie seit 2 Jahren Inhaber einer Fahrschulerlaubnis sind oder 2 Jahre lang als Verantwortlicher Leiter eines Fahrschulbetriebes tätig waren, sind Sie berechtigt eine Ausbildungsfahrschule im Sinne des § 35 FahrlG zu betreiben. Wenn Sie seit 2 Jahren eine Ausbildungsfahrlehrerlaubnis besitzen und dann eine Fahrschulerlaubnis erwerben, dürfen Sie diese neue Fahrschule ebenfalls als Ausbildungsfahrschule im Sinne des § 35 FahrlG betreiben.
- Anerkannte Ausbildungsfahrlehrer unterliegen alle 4 Jahre einer 1-tägigen Fortbildungspflicht nach § 53 Absatz 3 FahrlG.
Was sind die Inhalte der Fortbildung?
Vormittag:
Seminareröffnung & rechtliche Rahmenbedingungen
- Erwartungen der Teilnehmer
- Ziele des Seminars
- Beantwortung von eventuell vorhandenen Fragen
- Änderungen der gesetzlichen Vorschriften
- Geplante Änderungen
Nachmittag:
Umsetzung & Lehrproben
- Voraussetzungen des Ausbildungsfahrlehrers und der Ausbildungsfahrschule
- Pflichten des Ausbildungsfahrlehrers und der Ausbildungsfahrschule
- Voraussetzungen des Fahrlehreranwärters
- Pflichten des Fahrlehreranwärters
- der Ausbildungsvertrag
- Der Ausbildungsvertrag bei geförderten Anwärtern.
- Die pädagogische Überwachung
Beurteilung der Fortbildung
Ausgabe der Zertifikate
Auch der Austausch untereinander gehört zu einer guten Weiterbildung dazu.
Denn nur wer sich austauscht kann aus seinem persönlichen Universum ausbrechen.
So gibt es regelmäßige Treffen bei den wir INSIDER zusammenkommen.
Eure Schützlinge stehen vor ihrer Lehrprobe und ihr seid nicht sicher ob diese auch tatsächlich so „passt“?
Gerne unterstützen unsere Pädagogen und Fahrlehrer euch durch eine „Prüfungsprobe“…
Wir freuen uns auf eure Anfrage.
Das Team der: Die-Insider.e